Das Arbeiten im Straßenverkehrsbereich birgt besondere Gefahren. Mit zunehmender Verkehrsdichte steigt das Unfallrisiko auf innerörtlichen, Landes- und Bundesstraßen.
Das Arbeiten an Gasleitungen, ob als arbeiten mit erhöhter oder geringer Gefährdung, also mit Gasaustritt oder ohne Gasaustritt erfordert besondere Kenntnisse der Fachkräfte und der Aufsichtsführenden.
Auf Baustellen, zur Bewegung von Erde oder sonstigen Massen z.B. Klärschlamm, Filtermaterial, nachwachsende Rohstoffe sind diese Arbeitsmaschinen unverzichtbare Helfer.
Arbeiten die nicht zwingen von Elektrofachkräften ausgeführt werden müssen, können unter Aufsicht von Elektrofachkräften von elektrotechnisch unterwiesenen Personen ausgeführt werden.
Die Sicherheitsbeauftragten unterstützen die Vorgesetzen bei der Gestaltung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
Hier werden die folgenden physikalischen Grundlagen, insbesondere die Voraussetzungen für eine Verbrennung, brennbare Stoffe und ihre Eigenschaften dargestellt.
Die Bildung einer gefährliche explosionsfähigen Atmosphäre bedarf besonderer Schutzmaßnahmen. Die Gaskonzentration sollte unterhalb der unteren oder oberhalb der oberen Explosionsgrenze sein.
Das versehentliche Beschädigen von Versorgungsleitungen gehört zu den häufigsten Unfallursachen im Tiefbau. Folgen können z.B. Gasexplosionen, Stromschläge, Lichtbögen oder der Ausfall von Kommunikationsleitungen sein.
Elektrofachkräfte, die elektrische Geräte und Betriebsmittel vor Inbetriebnahme, nach der Instandsetzung und wiederkehrend prüfen, müssen über eine Qualifikation verfügen.
Schaltberechtigung für Mittelspannungs- und Hochspannungsanlagen über 1kV bis 30kV und über 30 kV bis 110kV. Qualifikationen für Schaltberechtigung und Schaltanweisungsberechtigung.
Die Baustellenverordnung verlangt auf Baustellen, die in dessen Geltungsbereich fallen, die Bestellung eines SiGeKo.
Sicherheitsbeauftragte unterstützen den Vorgesetzen bei der praktischen Umsetzung des Arbeitsschutzes. Die Grundausbildung, das Grundseminar für Sicherheitsbeauftragte können bei der GARBES mbH entsprechend der Vorgaben der Berufsgenossenschaft besuchen.